"Downloads sind öffentliche Aufführungen"

Online-Musik
02.03.2007

Der US-Komponistenverband ASCAP will mehr Geld für Musik-Downloads.

Die American Society for Composers, Authors and Publishers [ASCAP] sorgt mit einer Eingabe an ein New Yorker Bundesgericht für Aufregung im Online-Musikgeschäft.

Die ASCAP will vor dem Gericht klären lassen, ob Downloads als öffentliche Aufführung zu werten seien, berichtet das Branchenmagazin "Billboard".

Zusätzliche Tantiemen

Sollte sich das Gericht der Meinung der ASCAP anschließen, könnten Autoren und Komponisten zusätzliche Tantiemen aus dem Online-Musikverkauf erhalten.

Tantiemen für "Reproduktion"

Bisher haben Online-Musik-Shops an die Verwertungsgesellschaften nur Tantiemen für die "Reproduktion" der heruntergeladenen Files überwiesen. Tantiemen für die öffentliche Aufführung wurden lediglich im Falle des Streamings der Musik-Files und Videos fällig.

Die ASCAP beruft sich jedoch darauf, dass zunehmen TV-Sendungen, die auch Musik enthalten, zum Download angeboten werden.

Online-Musikhändler wehren sich

Die Digital Media Association [DiMA], eine Gruppe von Online-Musikhändlern, der unter anderem Yahoo, Apple und AOL angehören, will sich nun ebenfalls vor Gericht dagegen wehren, dass der Transfer eines digitalen Files, selbst wenn es nicht geöffnet wird, mit einer Aufführung gleichzusetzen sei.

Sie bezeichneten das Ansinnen der ASCAP als "Doppelbesteuerung", die mit der rechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Realität des Online-Musikhandels nicht in Einklang zu bringen sei.