ISPA kritisiert "TA-Preiserhöhung"
Der Verband der Internet-Service-Provider Österreichs [ISPA] übt wegen der angekündigten Streichung des Minimumstarifs scharfe Kritik an der Telekom Austria [TA].
Die Entscheidung des Regulators, den Wegfall des derzeit günstigsten Tarifs zu genehmigen, sei nicht nachvollziehbar. Die Streichung sei für den User mit keinerlei Mehrwert verbundenen und stelle daher eine Preiserhöhung im Monopolbereich der Teilnehmeranschlussleitung dar.
ISPA-Präsident Johannes Schwertner bewertet das Vorgehen der TA als "Angriff auf die Internet-Community", da etwa 80 Prozent der österreichischen Internetnutzer derzeit noch auf die Leitungen der TA angewiesen seien und keine Möglichkeit hätten, der Preiserhöhung zu entgehen.
17,44 [Standard] statt bisher 14,38 Euro [Minimum]
Die TA hatte am Montag angekündigt, den Minimumtarif mit 28.
September 2003 einzustellen, "um eine Kostenunterdeckung zu
vermeiden". Statt bisher 14,38 Euro [Minimumtarif] Grundgebühr
werden dann 17,44 monatlich für den Standardtarif fällig. Betroffen
sind rund 220.000 Kunden.
TA-Minimumtarif wird eingestellt
Übersicht der TA-TarifeGenehmigung nicht nachvollziehbar
Die regulatorische Genehmigung dieser Preiserhöhung sei nicht nachvollziehbar. "Das Netz der TA ist seit langem abgeschrieben, ich kann daher nicht verstehen, warum eine genehmigte Grundgebühr plötzlich nicht mehr kostendeckend sein soll".
Schwertner fordert daher die Offenlegung der kalkulatorischen Grundlagen für den Entscheid des Telekom-Regulators.
Auch sei die angekündigte Streichung des Minimumtarifs volkswirtschaftlich bedenklich und kontraproduktiv für die Bemühungen, die Internet-Durchdringung Österreichs zu fördern.
Die Regierung versucht derzeit mit steuerlichen Zuckerln die Breitband-Nutzung in Österreich zu erhöhen. Jeder Österreicher, der nach dem 30. April 2003 einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten ließ, soll im Rahmen der Steuerreform für 2004 die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe absetzen können.
Details zur Absetzbarkeit von BreitbandAnzeige bei Wettbewerbsbehörde
"Der Verdacht liegt nahe, dass dadurch wieder einmal ein Körberlgeld zur Quersubventionierung von im Wettbewerb befindlichen Bereichen des Ex-Monopolisten verdient wird.
Und dieses Körberlgeld beträgt monatlich immerhin bis zu drei Millionen Euro, da knapp eine Million Haushalte die Kupferleitungen der TA für ihren Internetzugang verwenden", so Schwertner.
Die ISPA werde den Verdacht des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung und den Verdacht auf Quersubventionierung prüfen und dies gegebenenfalls bei der Bundeswettbewerbsbehörde anzeigen.
