Kein DRM-Verbot in Großbritannien

Kopierschutz
21.02.2007

Die britische Regierung hat eine Petition, die ein Verbot von Systemen für Digital Rights Management [DRM] forderte, zurückgewiesen.

DRM schränke die Wahlfreiheit der Konsumenten ein und binde sie an bestimmte Produkte, hieß es in der Petition, die seit Anfang Dezember von 1.414 Personen unterzeichnet wurde und die sich gegen die Verwendung von Systemen digitaler Rechteverwaltung in Großbritannien aussprach.

Die britische Regierung wollte sich der Argumentation nicht anschließen. Anbieter sollen ihre Inhalte auch weiterhin mit DRM schützen können, hieß es in der Antwort der Regierung.

"Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten"

DRM ermögliche es etwa auch, dass verschiedene Nutzungsmöglichkeiten von Inhalten zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden können.

Klare Hinweise

Die Regierung räumte jedoch ein, dass bei der Verwendung von DRM auch die Rechte und Bedürfnisse der Konsumenten berücksichtigt werden müssten.

Es müsse sichergestellt sein, dass die Konsumenten über die durch die digitale Rechteverwaltung auferlegten Beschränkungen in der Nutzung der Inhalte detailliert informiert werden, hieß es in der Antwort der Regierung.

Die klare Kennzeichnung von Inhalten mit DRM wurde in Großbritannien zuletzt auch von der britischen All Parliamentary Internet Group [APIG] auf Druck britischer Verbraucherschützer gefordert.

Kopierschutz im Gerede

Die Diskussion über Kopierschutztechnologien für digitale Inhalte wurde Anfang Februar von Apple-Chef Steve Jobs angeheizt, der ein einem Aufsehen erregenden Statement die Abschaffung von DRM im Online-Musikgeschäft forderte.

Zuletzt gab es Hinweise darauf, dass auch große Musikkonzerne auf den Einsatz von Kopierschutztechnologien im Online-Musikhandel verzichten könnten. Die Nachfrage nach Kopierschutz bei Musik-CDs sei praktisch nicht mehr existent, sagte Chris Reiser, Executive Vice President von Sony DADC International, am Montag gegenüber ORF.at.