"Nur ein Mal je Anklicken"
Die IFPI Schweiz reitet Discjockeys zu
Das Schweizer Netzpolitik-Weblog Digitale Allmend hat am Freitag einen Brief veröffentlicht, den die schweizerische Niederlassung des Musikindustrieverbands IFPI im Februar bis zu 200 eidgenössischen DJs zugestellt hat.
Würden die DJs den Vertrag nicht bis zum 19. Februar 2007 unterschrieben an die IFPI zurückschicken, drohe die Organisation den DJs mit Klagen.
Schon am 12. Februar hatte der Zürcher "Tages-Anzeiger" über diese Aktion der Musikindustrie berichtet.
Die IFPI will von den DJs bis zu 5.000 Schweizer Franken pro Jahr, wenn sie Lieder für einen Auftritt auf die Festplatte ihres Computers laden oder eine CD zusammenstellen, um weniger Platten zu den Auftritten tragen zu müssen. Die IFPI argumentiert, dass die Labels für diese Kopiervorgänge entschädigt werden müssten.
Die Vorschriften
Der den DJs zugesandte Vertrag, wie er in Auszügen auf der Digitalen Allmend zu lesen ist, regelt den Umgang mit der Musik bis ins kleinste Detail. Er verbietet den Unterzeichnern, Hörproben ins Netz zu stellen, die länger als 60 Sekunden sind, beschränkt die Anzahl der Hörproben auf fünf und fordert, dass jede Tonaufnahme nur ein Mal "je Anklicken" wahrnehmbar sein darf.
Außerdem verlangt die IFPI von den DJs "vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten [z. B. Logfiles]".
(Digitale Allmend | netzpolitik.org | futurezone)
