Bertelsmann reicht Klagsabweisung ein
Der Bertelsmann-Konzern hat wie angekündigt am Donnerstag beim Bundesgericht New York die Abweisung von drei Schadenersatzklagen in Höhe von 17 Mrd. USD wegen seines finanziellen Engagements bei der Musiktauschbörse Napster eingereicht.
Die Vergabe eines Darlehens an einen angeblichen Urheberrechtsverletzer sei keine Grundlage für einen Schadenersatzanspruch gegen den Darlehensgeber, argumentiert Bertelsmann.
Das habe auch bisher kein US-Gericht so gesehen. So habe eine Richterin in Nord-Kalifornien eine vergleichbare Klage gegen den Risikokapitalgeber und Napster-Gesellschafter Hummer Winblad bereits abgewiesen.
Napster hatte zu seinen Glanzzeiten im Jahr 2000 rund 60 Millionen Nutzer. Der Tauschbörsen-Pionier ging nach einem Gerichtsurteil im Juli 2001 offline. Bertelsmann hatte die Tauschbörse bis dahin finanziell mit rund 90 Mio. USD unterstützt.
Bertelsmann will Klagsabweisung erreichen
