14.07.2003

RÜCKZUG

Aufregung um Chello-Kündigungen

Dem Internetprovider Chello wird von seinen Kunden oft eine "Doppelmoral" in Hinblick auf das Downloadvolumen vorgehalten.

Einerseits wird der hauseigene Internet-Zugang als "unlimitiert" beworben, gleichzeitig wird das Downloadvolumen aber nach dem "Fair Use"-Prinzip geregelt. Grundsätzlich ist dabei von einem Richtwert von zehn erlaubten Gigabytes pro Monat auszugehen.

Benutzern, deren Übertragungsvolumen permanent deutlich darüber liegt, wird nach gängiger Chello-Praxis mit der Kündigung gedroht und diese schließlich auch vollzogen.

Die Chello User Group berichtet nun von ersten Fällen, bei denen sich die Betroffenen gegen derartige Kündigungen zur Wehr setzen konnten.

Schlichtungsverfahren beantragt

Chello muss, um die Vielsauger ihrer Tätigkeit zu überführen, die Verbindungsdaten der betroffenen Kunden auswerten.

Doch diese Speicherung von Informationen über Datenpakete [inkl. deren Größe] und deren weitere Verarbeitung und Verwendung [inkl. das Summieren der Paketgrößen] bei Flatrate-Vereinbarungen laut ist Telekom-Gesetz [TKG] unzulässig.

Download-Volumen dazukaufen

Vielsauger [ab 15 GB], die sich jetzt schon freuen, der drohenden Chello-Kündigung nun von Rechts wegen ein Schnippchen zu schlagen, dürfen sich jedoch weiterhin keine Hoffnungen auf Durchsetzung ihrer Belange machen.

In dem geschilderten Fall ging es um ein niedriges zweistelliges Datenvolumen, also eine knappe Überschreitung der zehn GB.

"Die Aufregung über das Datenvolumen ist von Chello selbst herbeigeführt worden," so Manfred Krejcik von der Chello User Group. "Man hätte den Kunden einfach nur von Anfang an reinen Wein einschenken, und nicht die Illusion des grenzenlosen Herunterladens verkaufen müssen."

Krejcik sieht eine Lösung in dem Anbieten von individuellen Upgrade-Paketen, mit denen beliebig viel Downloadvolumen dazugekauft werden kann.