11.07.2003

CACHE

Copyright-Bedenken gegen Google

Eine Funktion der Suchmaschine Google ruft derzeit Copyright-Schützer und Website-Betreiber auf den Plan.

Der Google-Cache speichert "Schnappschüsse", oder Momentaufnahmen, von Websites, die Googles Web-Crawler bei der Suche im Netz finden.

Dadurch können Seiten, selbst wenn sie nicht mehr online verfügbar sind, noch einige Zeit direkt von Googles Server aufgerufen werden.

Damit können aber mitunter auch kostenpflichtige Artikel kostenlos für Suchende "zugänglich" gemacht werden. Was für User hilfreich sein kann, kann für Online-Medien jedoch einen möglichen Verdienstentgang bedeuten.

Rechtliche Konsequenzen

Im Falle von falschen oder heiklen Informationen, die über den Cache noch aufrufbar sind, könnten für die Website-Betreiber zudem auch rechtliche oder persönliche Konsequenzen entstehen, auch wenn diese auf der Ursprungssite richtig gestellt oder bereits gelöscht worden sind.

Copyright-Anwälte erwarten daher, dass das Thema in naher Zukunft vor Gericht kommt. Für Fred von Lohmann von der Konsumentenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation verletzt Google, streng genommen, mit der Cache-Funktion das US-Copyright-Gesetz, da es allseits zugängliche Kopien von Websites macht, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen.

Für Website-Betreiber ist die Funktion wohl ein zweischneidiges Schwert. Manche verhindern die Durchforstung ihrer Website durch Googles Crawler, auch um ihren Traffic nicht an Google zu verlieren.

Beeinflussung für Ranking

Auf der anderen Seite fürchten einige Site-Betreiber, dass sie durch Einfügen eines entsprechenden Codes in Googles Gunst und damit im Ranking der Suchmaschine auf einen schlechteren Platz fallen. Google selber bestreitet allerdings derartige Zusammenhänge.

Die Suchmaschine selber versteht den, zahlenmäßig nicht besonders genutzten, Cache nicht als Archivfunktion, sondern als Service für ihre Kunden, sollte die gesuchte Seite gerade nicht erreichbar sein. Daher versucht der Betreiber tote Links auch möglichst bald und vollständig aus seinem Index und dem Cache zu löschen.

Doch nicht immer gelingt das in ausreichendem Maße, und so wurde schon manche Information über die Google-Cache-Funktion wieder an die Oberfläche gebracht, obwohl sie auf dem Ursprungsserver nicht mehr aufrufbar war.

Regelung durch Copyright-Gesetz

Die Cache-Funktion an sich wird vom US-Copyrightgesetz, dem Digital Millennium Copyright Act [DMCA], abgedeckt. Laut Gesetz dürfen Internet-Service-Provider Websites cachen, um diese zum Beispiel für Abonnenten schneller zugänglich zu machen.

Von Lohman sieht den Paragrafen für Google jedoch nicht zutreffen, da Google nicht darauf wartet, bis die User nach einem Mirror für die Site fragen. Andere Anwälte argumentieren, dass Google vom Fair-Use-Gesetz profitieren könnte, wenn ein Richter entscheidet, dass das Feature wertvoll ist, indem es Traffic von oder zu einer Site lenkt.

Google selbst gibt sich gelassen und sieht sich im Recht. Man habe das Ganze bereits juristisch geprüft und keine Konflikte mit dem Gesetz festgestellt, so ein Sprecher.