Schlappe für KaZaA vor Gericht
Ein Bezirksgericht in Los Angeles hat die Kartellrechtsklage von Sharman Networks, dem Betreiber des File-Sharing-Netzes KaZaA, gegen große Musik-Labels und Filmstudios abgewiesen.
Die Unterhaltungskonzerne haben im vergangenen Jahr Sharman Networks wegen Copyright-Verletzungen geklagt, weil KaZaA es seinen Nutzern ermöglicht, Music-Files über das Internet zu tauschen.
Daraufhin hatte Sharman Networks eine Gegenklage eingereicht. Sharman behauptet, die beiden Industrien seien nur daran interessiert, mögliche Konkurrenten aus dem Online-Vertrieb zu verdrängen.
Demnach haben sich Sharman und sein Geschäftspartner Altnet mehrmals mit Vertretern der Musikindustrie getroffen. Ziel sei ein Lizenzvertrag für urheberrechtlich geschützten Content für den Online-Vertrieb gewesen. Sharman behauptet in der Gegenklage, dass einige Vertreter der Industrie durchaus Interesse an einem Lizenzvertrag gezeigt hätten. Sie seien aber von der RIAA [Recording Industry Association of America] zurückgepfiffen worden.
Kazaa klagt Musik- und FilmindustrieRIAA erfreut
Richter Stephen V. Wilson lehnte Sharmans Klage vergangenen Donnerstag ab. Selbst wenn die Anschuldigungen wahr seien, ist Sharman nicht geschädigt worden, weil das Unternehmen Software anbiete, nicht aber Entertainment-Inhalte wie Musik und Filme.
Erst unlängst hatte Richter Wilson Klagen gegen die beiden File-Sharing-Unternehmen StreamCast Networks und Grokster abgewiesen, weil sie nicht für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können.
Dieses Urteil war ein großer Schlag gegen die Plattenfirmen, die letzte Entscheidung Wilsons bezüglich Sharman hingegen wurde von der Musik- und Filmindustrie gelobt:
"Wir sind erfreut, dass das Gericht realisiert hat, was wir schon immer gesagt haben - dass die Versuche von Sharman, das Gericht von ihrem eigenen inkorrekten Verhalten abzulenken, nicht gutgeheißen werden können", so Matthew Oppenheim von der RIAA.
