Hauptversammlungen künftig live im Netz
EU-Richtlinie sieht Online-Übertragung vor
Angesicht schrumpfender Präsenzen auf Hauptversammlungen sollen Aktionäre künftig die Möglichkeit haben, im Internet live dabei zu sein.
Einer entsprechenden Richtlinie stimmte nun der Justizausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel zu. Das Recht soll für alle Aktionäre börsennotierter Gesellschaften innerhalb der EU gelten.
Zudem dürfe ein Aktionär künftig jede beliebige Person mit der Ausübung seiner Stimmrechte beauftragen.
Der Europäische Rat unter deutschem Vorsitz will das Vorhaben voraussichtlich noch im Februar verabschieden.
(AFP)
