Open-Source-Einsatz nicht ohne Bedenken
In der Auseinandersetzung für und wider Open-Source-Software [OSS] hat sich die deutsche Software-Industrie mit einem Rechtsgutachten zu Wort gemeldet.
Laut der Studie der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen bergen die Entwicklung, die Nutzung und der Vertrieb von OSS auch rechtliche Probleme.
Die Bedenken beziehen sich dabei auf die General Public License [GPL], unter der die meisten OSS-Produkte vertrieben werden. "Dieser Standardvertrag zur Lizenzierung von Software beinhaltet urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Unwägbarkeiten und erweist sich in Teilbereichen sogar als unvereinbar mit der deutschen Rechtsprechung", heißt es in der vom Göttinger Rechtswissenschaftler Gerald Spindler verfassten Studie.
Der Grund für mögliche urheberrechtliche Probleme sei zudem, dass OSS oft eine gemeinschaftliche Produktion verschiedener Urheber aus dem In- und Ausland sei.
Die Studie [PDF]Probleme durch Zusammenarbeit
Schwierigkeiten könnten sich besonders bei Software ergeben, die zum Teil auf OSS und zum Teil auf proprietärer Software beruhe.
Die Studie führt auch haftungsrechtliche Probleme bei OSS an und macht darüber hinaus rechtliche Unsicherheiten für Entwickler wie Nutzer von Open-Source-Software geltend.
