eToys zieht Klage gegen etoy zurück
Der Online-Spielzeughändlet eToys hat seine Klage gegen die Künstlergruppe etoy zurückgezogen.
Diese kann nicht nur ihre Domain "etoy.com" wieder verwenden, sondern bekommt auch rund 40.000 Euro Prozesskosten vom Spielzeughändler erstattet.
Etoy benutzt seinen Namne länger als eToys und hat seine Domain im Oktober 1995 angemeldet, eToys erst im November 1997.
Noch ist lediglich die "Kampfsite" der Künstlergruppe zu erreichen. "etoy.com" dürfte im Laufe der nächsten Woche wieder online gehen.
toywareToys hatte die Künstlergruppe verklagt, weil potenzielle Spielzeugkunden durch die "subversiven Inhalte" auf etoy.com "verwirrt" werden könnten, wenn sie beim Eingeben der Domain das "s" vergessen würden.
Ein kalifornisches Gericht hatte Anfang Dezember in einer einstweiligen Verfügung die Sperrung der "etoy.com"-Domain angeordnet.
Grund für das Einlenken eToys düfte die angespannte Lage der eigenen Geschäfte sein. Die Aktien des Unternehmens stehen nach einem Höchststand von 86 derzeit bei 20 Dollar.
Niedergang an der Börse
Zwar dürfte die etoy-Imagekampagne nur ein Grund für die
derzeitige Börsenmisere sein, aber der Spielzeughändler hat
offensichtlich kein Interesse daran, seine Position auch durch
negative Presse
weiter zu verschlechtern.
