26.01.2000

RÜCKZUG

Bildquelle: etoy

eToys zieht Klage gegen etoy zurück

Der Online-Spielzeughändlet eToys hat seine Klage gegen die Künstlergruppe etoy zurückgezogen.

Diese kann nicht nur ihre Domain "etoy.com" wieder verwenden, sondern bekommt auch rund 40.000 Euro Prozesskosten vom Spielzeughändler erstattet.

Etoy benutzt seinen Namne länger als eToys und hat seine Domain im Oktober 1995 angemeldet, eToys erst im November 1997.

eToys hatte die Künstlergruppe verklagt, weil potenzielle Spielzeugkunden durch die "subversiven Inhalte" auf etoy.com "verwirrt" werden könnten, wenn sie beim Eingeben der Domain das "s" vergessen würden.

Ein kalifornisches Gericht hatte Anfang Dezember in einer einstweiligen Verfügung die Sperrung der "etoy.com"-Domain angeordnet.

Grund für das Einlenken eToys düfte die angespannte Lage der eigenen Geschäfte sein. Die Aktien des Unternehmens stehen nach einem Höchststand von 86 derzeit bei 20 Dollar.