20.06.2003

ÖSTERREICH

Bildquelle: NA

"'Copy and Paste' ist tot"

Der Oberste Gerichtshof [OGH] hat laut einer Aussendung des Österreichischen Journalisten Clubs [ÖJC] im Streit zwischen zwei Betreibern von Websites ein Urteil gefällt, das "die bisher bekannte Rechtslage in wesentlichen Punkten neu auslegt".

Entscheidend ist laut ÖJC die grundsätzliche Gleichsetzung von internen Mitteilungen, die ein gemeinnütziger Verein seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, mit einem gebührenpflichtigen, kommerziell geführten Internet-Dienst.

"Glatte" Leistungsübernahme

Neu ist der - im Urteil nicht näher definierte - Begriff der "glatten" Leistungsübernahme.

Bisher war nur "direkte" Übernahme von Texten von einem Mitbewerber verboten.

"Copy and Paste ist tot"

"Eine Sensation" ist laut ÖJC beim Urteil die rechtliche Gleichstellung von Inserat und redaktioneller Berichterstattung:

"Das Mediengesetz, das auf einer grundsätzlichen Unterscheidung beharrt, wird im Sinne dieses Urteils neu zu betrachten sein. Die Medien, die gesetzwidrig ungekennzeichnete, redaktionell aussehende Textinserate verkaufen, werden sich freuen", heißt es vom ÖJC dazu.

Für den vorsichtigen, gesetzestreuen Betreiber von Internet-Seiten ergebe sich daraus "eine zwingende Notwendigkeit, alle Informationen ohne Rücksicht auf deren Quelle und Inhalt neu zu formulieren: 'Copy and Paste' ist tot."

Links auf jene Internet-Seiten, in denen die betreffenden Informationen stehen, sind laut ÖJC hingegen nach wie vor rechtsfrei möglich. Das Weiterverbreitungsverbot ist allerdings losgelöst vom Urheberrecht zu sehen.