18.06.2003

TKG

Bildquelle: ORF.at

Frequenzhandels-Regelung scharf kritisiert

Kaum hat das neue Telekommunikationsgesetz [TKG] den Ministerrat passiert, werden auch schon Forderungen nach weiteren Änderungen laut:

Der Frequenzhandel im Mobilfunkbereich "muss" im TKG besser geregelt werden, besagt eine Studie der Rechtsanwälte Ewald Lichtenberger und Ernst-Olav Ruhle im Auftrag der heimischen Mobilfunkbetreiber mobilkom austria, Hutchison [3] und 3G Mobile [Telefonica].

Anpassung angeregt

In Österreich wurden der Studie zufolge seit 1998 Mobilfunkfrequenzen im Gesamtwert von über einer Mrd. Euro vergeben. Um den Wert dieser Frequenzen zu verbessern, gebe es, so die Autoren, die Möglichkeit der Übertragung von Frequenznutzungsrechten sowie der [wechselseitigen] Gebrauchsüberlassung von Frequenzen. Derzeit sei jedoch in Österreich keine der Möglichkeiten rechtlich zulässig.

Die Autoren regen deshalb an, im neuen TKG eine Klarstellung und Anpassung vorzunehmen:

"Derzeit ist die Richtung nicht eindeutig, ob die Übertragung oder Überlassung von Frequenznutzungsrechten zwischen den Anbietern gefördert oder unterbunden werden soll. Es gilt, in dieser Frage eindeutig Farbe zu bekennen und das Gesetz für den Markt und seine Kräfte zu öffnen."

Aufgabe der Regulierungsbehörde wäre es, sicherzustellen, dass der Frequenzhandel nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt oder dass etwa Nicht-Marktteilnehmer als Spekulanten auftreten, meinen die Autoren: "Die konkrete Transaktion von Frequenzen muss natürlich weiterhin auf wettbewerbsrechtliche Aspekte abgestimmt sein. Hier kann die Telekom-Control-Kommission als Wettbewerbsregulator eine neue, wichtige Rolle einnehmen", so Lichtenberger.