15.06.2003

FAHNDUNG

Bildquelle: fuZo

Steuerprüfer nehmen eBay-User ins Visier

Viele Onlinehändler haben derzeit Angst vor der Steuerfahndung: Neben den Millionen Menschen, die etwa über das Internetauktionshaus eBay CDs, Bücher oder auch Staubsauger verkaufen, nutzen zahlreiche Verkäufer den Onlinehandel zur Steuerhinterziehung.

Professionelle Händler erzielen Monat für Monat Gewinne, zahlen dem Fiskus aber keinen Cent. Wie viele Millionen Euro dem Staat auf diese Weise pro Jahr entgehen, kann selbst das deutsche Finanzministerium derzeit aber nicht beziffern.

15 Milliarden USD eBay-Jahresumsatz

Allein wegen der Größe des Marktplatzes ist eBay attraktiv für Händler: Weltweit sind mehr als 68 Millionen Menschen registriert.

2002 wurden weltweit Waren und Dienstleistungen im Wert von knapp 15 Milliarden USD [12,6 Mrd. Euro] umgeschlagen. Auf den Seiten von eBay Deutschland waren es allein in den letzten drei Monaten des Jahres 2002 eine Milliarde USD.

Manch ein Hobbyhändler ist bei eBay ungeplant zum Profi geworden: "Es gibt viele, die rutschen da rein und merken dann, dass es ziemliche Umfänge annimmt", so der Kölner Steuerberater Lothar Jasper.

Fällig werden die Umsatz- oder Gewerbesteuer, wenn regelmäßig und mit Absicht auf "Gewinnerzielung" gehandelt wird. Bei der einmaligen Entrümplung eines Kellers - und seien es auch etliche Teile - gilt der Verkäufer aber nicht gleich als Gewerbetreibender.

"Internet ist nicht so anonym, wie man glaubt"

Die Fahnder müssen ohne ein Zutun des Auktionshauses nur über dessen Seiten surfen, um auf potenzielle Steuersünder zu stoßen. Die Kundenbewertungen oder der wiederholte Verkauf von "Neuware" deuten auf möglicherweise gewerblichen Handel hin. Die Rubrik "Andere Artikel des Verkäufers" kann Aufschluss über Profis geben, die mit verschiedenen Namen ihre Geschäfte tarnen wollen.

Laut Geschäftsbedingungen darf eBay personenbezogene Daten speichern. Etwa bei Betriebsprüfungen könnten die Fahnder dann auf Kunden aufmerksam werden, die hohe Provisionen gezahlt und somit viel verkauft haben.

Die Strafen für Steuerhinterziehung reichen von Geldbußen bis zu Bewährungs- und Gefängnisstrafen. Steuerberater Jasper rät, Einnahmen aus wiederholten eBay-Geschäften möglichst schnell beim Finanzamt zu melden, denn: "Das Internet ist nicht so anonym, wie man glaubt."