D: Drogeriekette Müller zu Bußgeld verurteilt
Unzulässige Speicherung von Gesundheitsdaten
Wegen der unzulässigen Speicherung von Gesundheitsdaten der Mitarbeiter in Personalakten sind gegen die deutsche Drogeriemarktkette Müller Bußgelder in Höhe von 137.500 Euro verhängt worden. Das teilte am Montag die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich in Stuttgart mit. Das Unternehmen habe Daten teilweise zu Unrecht erhoben und verarbeitet.
Bei zwölf Einzelunternehmen der Unternehmensgruppe Müller mit fast 20.000 Beschäftigten werden laut Mitteilung mindestens seit dem Jahr 2006 mit den Mitarbeitern nach der Rückkehr aus dem Krankenstand Gespräche geführt. Teilweise sei bis April 2009 auch nach dem Grund für die Erkrankung gefragt worden, sofern die Mitarbeiter diesen nicht von sich aus mitteilten.
Gespräche schriftlich festgehalten
Das Ergebnis der Gespräche wurde von den Vorgesetzten in Formularen erfasst. In etwa der Hälfte der Gesprächsprotokolle sei die Krankheitsursache angegeben. Die Einzelunternehmen leiteten die Protokolle der Personalabteilung der Firma Müller Ltd. & Co. KG weiter, die die Personalakten für die gesamte Unternehmensgruppe elektronisch führt. Dort sei das Aufgeschriebene eingelesen worden, berichteten die Datenschützer.
Bis April 2009 wurden so rund 24.000 Datensätze mit Krankheitsgründen in den Personalakten gespeichert. Die Personalakten seien nicht automatisiert auswertbar. Zwar sei es grundsätzlich zulässig, dass der Arbeitgeber mit den Mitarbeitern ein Rückkehrgespräch führe.
Dabei dürfe nach dem Krankheitsgrund aber nur gefragt werden, wenn der Arbeitgeber diesen unbedingt kennen müsse, um beispielsweise zu beurteilen, ob von einem Mitarbeiter eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder der Betroffene noch den Anforderungen seiner Tätigkeit gewachsen sei oder um gesundheitliche Wiedereingliederungsmaßnahmen anzubieten.
Datenerhebung rechtswidrig
"Die Auswertung zahlreicher Protokolle über die in der Unternehmensgruppe Müller geführten Krankenrückkehrgespräche hat gezeigt, dass solche Gründe so gut wie nie vorgelegen haben." Die Datenerhebung sei daher zumindest teilweise rechtswidrig gewesen.
Außerdem seien die Mitarbeiter nicht über ihre Rechte aufgeklärt worden, monierten die Datenschützer weiter. Der Vorgesetzte hätte ihnen sagen müssen, zu welchen Angaben sie verpflichtet sind und welche sie in ihrem eigenen Interesse machen sollten. Auch hätten sie darauf hingewiesen werden müssen, was mit diesen Daten geschehe.
Kein Grund für längere Speicherung
Es sei in keinem Fall erforderlich gewesen, den Grund für die Erkrankung formularmäßig festzuhalten, die Gesprächsprotokolle an die Personalabteilung weiterzuleiten und den Krankheitsgrund in elektronisch geführten Personalakten für längere Zeit zu speichern. "Diese Datenverarbeitung war rechtswidrig; die Speicherung von Krankheitsgründen in Personalakten stellt einen erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoß dar", bemängelte die Aufsichtsbehörde weiter.
(APA/apn)
