Rechtswidrige AGB bei Amazon

KONSUMENTEN
09.01.2010

Nicht jede Bestellung wird angenommen

Das Online-Versandhaus Amazon hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel, wonach erst mit der Versandbestätigung ein gültiger Vertrag zustande kommen sollte. Das ist laut Fernabsatzregeln allerdings nicht zulässig, denn die Firma müsste den Verbraucher unverzüglich informieren, wenn sie seine Bestellung nicht annimmt oder nicht ausführen kann.

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