Grüne für Bagatellgrenze bei Musik-Downloads

DEUTSCHLAND
07.01.2010

Die deutschen Grünen wollen den Tausch von Musikdateien im Internet teilweise legalisieren und sprechen sich erneut für die Einführung einer Kultur-Flatrate aus.

"Ich halte eine Form von Bagatellgrenze für sinnvoll", sagte der Grünen-Politiker und Hamburger Justizsenator, Till Steffen, am Donnerstag zur Übernahme des Vorsitzes in der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern. Eine professionelle und kommerzielle Nutzung solle aber weiterhin strafbar bleiben.

Gebühr für Internet-fähige Geräte

Der Grünen-Parteivorstand habe bereits im vergangenen Jahr die Einführung einer Kultur-Flatrate angeregt, sagte Steffen. Denkbar wäre demnach, ähnlich wie bei den GEMA-Gebühren, eine Abgabe auf den Kauf von Internet-fähigen Geräten zu erheben. Eine strafrechtliche Verfolgung jedes unrechtmäßigen Downloads sei ohnehin nicht möglich, ergänzte der Justizsenator.

Zudem sei schon früher der Austausch von Musik legal gewesen, indem bei dem Verkauf von Leerkassetten eine Abgabe erhoben worden sei. "Ich halte nichts davon, mit der Staatsanwaltschaft in die Kinderzimmer einzumarschieren", bekräftigte Steffen. Sich gegenseitig mit Musik zu versorgen, sei ein "ganz normaler kultureller Vorgang".

Bundesverband der Musikindustrie dagegen

Die Musikbranche wies die Forderungen in aller Schärfe zurück: "Eine Bagatellgrenze ist für uns indiskutabel", sagte der Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, Daniel Knöll. In der Diskussion stünde eine Straffreiheit für den Download von etwa 3.000 Dateien im Raum. "Das ist etwa so, als ob jemand mit 3.000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde", erklärte Knöll.

Mit einer Kultur-Flatrate würden alle neuen Geschäftsmodelle für den legalen Erwerb von Musik aus dem Internet auf einen Schlag torpediert. "Zudem ist eine solche Pauschale unfair, weil die Verbraucher für etwas zahlen müssen, das sie möglicherweise gar nicht nutzen", sagte Knöll weiter.

OLG-Urteil: Frau haftet für gesamte Familie

Unterdessen stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln klar, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses für illegale Musikdownloads haftbar sein kann, auch wenn eigentlich seine Kinder oder der Ehepartner dafür verantwortlich sind. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervor. Das Gericht verpflichtete eine Frau aus Oberbayern, 2.380 Euro Abmahnkosten plus Zinsen an vier führende deutsche Musikkonzerne zu zahlen.

Nach Angaben des Gerichts wurden im August 2005 vom Internet-Anschluss der Frau 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden. Die Frau bestritt jedoch, dass sie selbst Musikstücke im Internet anbot. Neben ihr hätten noch ihr Mann sowie ihre damals zehn und 13 Jahre alten Buben Zugang zu dem Computer gehabt.

Der für Urheberrechtsfragen speziell zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln verurteilte die Frau dennoch dazu, den Musikfirmen ihre Abmahnkosten zu ersetzen. Denn die Anschlussinhaberin sei letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen. Dabei ließ es der Senat offen, inwieweit der Inhaber eines Internet-Anschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen.

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(APA/APD)