Medienvertrieb: Urteil gegen China bestätigt

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22.12.2009

WTO: Keine Beschränkung auf staatliche Organisationen

Die USA haben sich im Streit mit China über den Vertrieb ausländischer Medien wie Filme, Musik und Bücher durchgesetzt.

Die Berufungsinstanz der Welthandelsorganisation (WTO) entschied laut dem am Montag veröffentlichten Urteil in Genf, dass Peking den Verkauf ausländischer Musik- und Filmproduktionen nicht auf staatliche Vertriebsorganisationen beschränken dürfe. Sollte China die Praxis nicht beenden, könnten die USA die WTO ersuchen, Handelssanktionen gegen Peking zu verhängen.

Der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk bezeichnete die Entscheidung der WTO-Schlichter als großen Sieg. "Wir erwarten, dass China prompt auf diesen Spruch reagiert und seine Vorgehensweise ändert", sagte er in einer Erklärung.

Die WTO entschied nicht, dass es China verboten sei, ausländische Produkte auf anstößigen Inhalt zu untersuchen. Sie betonte aber, dass der Staat den Vertrieb dieser Waren nicht auf staatliche Firmen beschränken könne. Diese Restriktionen seien nicht notwendig, um die öffentliche Moral zu schützen.

Die USA wollen noch gegen weitere, ihrer Ansicht nach den Wettbewerb verzerrende Praktiken in China vorgehen. So sehen sie chinesische Vorschriften bei der Produktion von Aluminium und Stahl als Preismanipulation an. Das Vorgehen geht auch auf ein zentrales Wahlversprechen von Präsident Barack Obama zurück: Er werde härter mit Handelspartnern verhandeln, um Arbeitsplatzverluste in den USA zu vermeiden, hatte er angekündigt.

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