Mehr Klarheit bei Werbung von Handyanbietern

URTEIL
10.12.2009

AK-Klage gegen Orange erfolgreich

Mobilfunkanbieter legen oft attraktive Teile eines Tarifs als Köder aus, unattraktive finden sich hingegen - wenn überhaupt - im Kleingedruckten. So suggerierte die Werbung von Orange im Vorjahr, dass beim "Europa-Tarif" nur die Grundgebühr zu zahlen ist. Tatsächlich waren sehr wohl ab einer bestimmten Gesprächsdauer auch die Telefonate zu zahlen.

Kein falscher Eindruck durch Blickfang

Die AK klagte den Handyanbieter und bekam nun vom Oberlandesgericht Wien recht. Blickfangwerbung darf keinen falschen Eindruck erwecken. AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer appelliert an die Anbieter, "künftig ihre Werbung deutlicher und allgemein aussagekräftiger zu formulieren".

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