Wirtschaft für weniger Online-Umtauschrechte
EU soll Ausnahmenkatalog erweitern
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften wie etwa bei eBay ausgesprochen. Kunden würden immer öfter benutzte Artikel zurückschicken, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten und auf dem Müll landeten, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der "Rheinpfalz am Sonntag" laut Vorabmeldung.
Der wirtschaftliche Schaden sei immens. Allein über eBay würden in Deutschland jährlich bis zu vier Milliarden Euro umgesetzt. Wansleben beklagte, die Gesetzeslage gebe den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit. Das gelte auch für Weihnachtsdekorationen und Kostüme für Karneval, Smoking und Abendkleider.
Kritik an EuGH
Es komme vor, dass Verbraucher über eBay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, sagte Wansleben. Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei das häufig ohne Wertersatz möglich.
Aus Sicht der Wirtschaft sei das ein unhaltbarer Zustand. Der Funktionär forderte von der EU, den Ausnahmenkatalog für die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern. Bisher gelte das nur für Zeitungen und Zeitschriften.
Umtausch nur mit Originalverpackung
Die Gesetzgebung solle so geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Ansonsten werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben.
(APA/AP)
