EU-Gericht kippt "Lex Telekom"
Niederlage für deutsche Regierung
Deutschland ist mit dem umstrittenen Gesetz zum Investitionsschutz in der Telekommunikationsbranche gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen europäisches Recht verstießen.
Konkurrenten der Deutschen Telekom (DT) hatten kritisiert, dass der Marktführer durch die "Lex Telekom" mit dem Aufbau seines Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL) ein neues Monopol schaffe. Das sah auch die EU-Kommission so und klagte die deutsche Regierung im September 2007.
Das Gericht folgte am Donnerstag der Empfehlung seines Generalanwalts Poiares Maduro vom April dieses Jahres. "Der Gerichtshof stellt fest, dass das TKG das Ermessen der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Regulierung neuer Märkte in unzulässiger Weise einschränkt", erklärte das Gericht in Luxemburg.
Das neue deutsche TKG war Anfang 2007 in Kraft getreten. Damals steckte die DT mitten im VDSL-Ausbau für die 50 größten deutschen Städte und drohte damit, das drei Milliarden Euro teure Vorhaben zu stoppen, wenn es keinen Regulierungsschutz gebe. Nach dem neuen Passus werden "neue Märkte" nur dann von der Bundesnetzagentur reguliert, wenn sonst der Wettbewerb "langfristig" behindert wird.
(Reuters)
