Breitbandausbau: DT verliert Klage
Branchenführer muss Schaltverteiler für Konkurrenz einrichten
Einen Etappensieg haben Konkurrenten der Deutschen Telekom (DT) erzielt. Der Branchenführer scheiterte mit einer Klage gegen die Verpflichtung, für die Wettbewerber Schaltverteiler einzurichten, vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Die Bundesnetzagentur hatte die DT zur Einrichtung solcher Verteiler verpflichtet, um Konkurrenten eine einfachere Erschließung und Versorgung weißer Flecken mit schnellem Internet-Zugang zu ermöglichen.
"Ich hoffe, dass die DT die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Montag in Bonn. Er appelliere an die DT, gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internet-Anschlüssen zügig voranzutreiben. So werde ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umgesetzt.
Mit dem Zugriff auf die Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der DT-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die DT in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest.
(dpa)
