Urteil zu nutzergenerierten Inhalten

DEUTSCHLAND
13.11.2009

Deutscher Bundesgerichtshof verurteilt Rezeptportal

Die Betreiber von Websites können unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar sein. Laut einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist das dann der Fall, wenn der Betreiber nicht nur eine Plattform bietet, sondern die elektronischen Einsendungen der Nutzer selbst verwaltet und kontrolliert.

Chefkoch vs. Marions Kochbuch

Im konkreten Fall ging es um zwei Rezeptsammlungen. Auf Chefkoch.de hatten Internet-Nutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite Marions Kochbuch kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH entschied nun, dass auch die Betreiber von Chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurück. Damit bestätigten sie auch die Verurteilung zu einem Schadenersatz von 300 Euro - für drei Bilder.

Die Betreiber der Seite hatten dem Urteil zufolge nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen. Es reiche nicht aus, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Nutzer darauf hinzuweisen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte auf die Seite geladen werden dürfen.

"Wie eigene Inhalte dargestellt"

Entscheidend ist nach Auffassung des BGH, dass die Betreiber der Seite die Rezepte und Fotos wie "eigene Inhalte" dargestellt hätten. Unter anderem würden die Rezepte auf Chefkoch.de mit einer einheitlichen Kochmütze versehen. Die Betreiber kontrollierten die Rezepte inhaltlich und wiesen ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Die eigentlichen Verfasser der Rezepte würden lediglich am Rande genannt. Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf, teilte der BGH mit. Damit unterscheide sich Chefkoch.de klar von Auktionsplattformen und elektronischen Marktplätzen für fremde Angebote.

(dpa/AFP)