Neustart für Amazons Geschenkpatent

PATENTE
12.11.2009

Verfahren an erste Instanz zurückverwiesen

Das Europäische Patentamt (EPA) hat in der Verhandlung am Mittwoch über das umstrittene Geschenkpatent (EP0927945) von Amazon entschieden. Die Technische Beschwerdekammer der EPA hob die Aufhebung des Patents durch die Einspruchsabteilung im Jahr 2007 abermals auf. Der Fall wurde zur erneuten Überprüfung an die erste Instanz, das heißt an die Einspruchsabteilung, zurückverwiesen.

Damit wird das Verfahren wieder zurück an den Start geschickt. Die Streitigkeiten über Amazons Geschenkpatent ziehen sich bereits über elf Jahre hin. Vor zwei Jahren wurde das Geschenkpatent auf Betreiben des deutschen Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), dem Online-Blumenhändler Fleurop und der Deutschen Gesellschaft für Informatik aufgehoben. Amazon hatte daraufhin gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben. Fleurop und die Deutsche Gesellschaft für Informatik sind mittlerweile nicht mehr am Verfahren beteiligt.

Jurist Georg Jakob, der die FFII vor Gericht vertrat, kritisierte die Entscheidung der EPA. Die Beschwerdekammer verwehre sich dagegen, den materiellen Ausschluss von Patenten auf Software zu diskutieren. "Mit der gängigen Praxis, Software erst einmal zu patentieren und später, falls sich trotz der damit verbundenen Mühen und Kosten einmal jemand beschwert und Einspruch erhebt, jahrelang hin und her zu prüfen, werden nur Ressourcen verschwendet sowie Rechtsunsicherheiten geschaffen", so der Jurist.

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