OGH: Kündigungsrecht bei AGB-Änderungen
Konsequenzen für Mobilfunkanbieter
Kunden haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ihr Telekommunikationsunternehmen einseitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert. Dieses Recht darf nicht umgangen werden, stellt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) klar.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die mobilkom geklagt, weil sich der Mobilfunkanbieter in seinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumt, Kündigungen aufgrund geänderter AGB rückgängig zu machen, indem die Änderungen zurückgenommen werden. Laut OGH-Urteil hebt die Rücknahme der AGB-Änderungen eine Vertragskündigung nicht auf. Das Urteil hat Konsequenzen für die gesamte Branche.
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