Data-Retention: Verhandlungstermin festgelegt

DEUTSCHLAND
27.10.2009

Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15. Dezember

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mitgeteilt, dass der Erste Senat den Termin für die mündliche Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) auf den 15. Dezember gelegt hat.

Proteste der Bürger

Das deutsche Höchstgericht wird sich dabei unter anderem mit der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik befassen, die von der Bürgerrechtsgruppe Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Namen von über 34.000 Bundesbürgern im Dezember 2007 eingereicht wurde. Die deutsche Regierung hatte die EG-Richtlinie zur Data-Retention bereits zum 1. Jänner 2008 in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie verpflichtet alle Internet- und Telefonieprovider, verdachtsunabhängig alle Verbindungsdaten zu elektronischen Kommunikationsvorgängen sowie die Handystandortdaten sämtlicher Menschen in der EU mindestens sechs Monate lang aufzuzeichnen und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 11. März 2008 die Übermittlung der im Rahmen der Data-Retention erhobenen Informationen an die Strafverfolger auf die Bekämpfung schwerer Straftaten aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingeschränkt. Das entspricht ohnehin den Vorgaben der Data-Retention-Richtlinie.