Data-Retention: AK Vorrat kritisiert Koalition
Vorratsdatenspeicherung läuft weiter
Deutsche Datenschützer haben den Kompromiss von Union und FDP zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) kritisiert. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) nannte die Einigung der zukünftigen deutschen Regierungskoalitionäre am Montag "inakzeptabel".
"Die verdachtlose und flächendeckende Aufzeichnung unserer Telefon-, Handy- und E-Mail-Benutzung soll unverändert fortgesetzt werden", sagte Sandra Mamitzsch vom
AK Vorrat. Sie forderte, dass Telefongespräche und E-Mails genauso behandelt werden wie persönliche Gespräche und Briefe, "anonym und spurenlos".
Union und FDP hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass Verbindungsdaten aller Telefon- und Internet-Kunden bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 weiter verdachtsunabhängig gespeichert werden, weil das durch eine EG-Richtlinie vorgegeben ist. Auf sie zugegriffen wird aber nur, wenn "konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht, also bei schwersten Straftaten. So ist es auch in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung in Bayern formuliert.
FDP: "Gutes Ergebnis"
Die bayrische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies Kritik an dem Kompromiss zurück. "Die Vorratsdatenspeicherung wird dort ausgesetzt, wo der Bund zuständig ist. Das ist ein gutes Ergebnis", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Montag-Ausgabe).
Der AK Vorrat ist ein Zusammenschluss von Datenschützern und Bürgerrechtlern, deren Hauptziel es ist, die Data-Retention zu kippen. Zu diesem Zweck hat der Arbeitskreis eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die derzeit geprüft wird. Seit Dezember 2005 organisiert der Arbeitskreis außerdem bundesweit Demonstrationen und Aktionen, um auf die Gefahren der Datenspeicherung aufmerksam zu machen.
Die Unterhändler von FDP und Union hatten sich letzte Woche über die Maßnahmen der Koalition in Innen- und Justizpolitik geeinigt. Dabei erzielten die Parteien auch einen Kompromiss über das Gesetz, mit dem Internet-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornoinhalten installiert werden sollten. Das Gesetz wird in Kraft treten, aber ein Jahr lang nicht angewendet.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Internet-Wirtschaft sollen in diesem Zeitraum versuchen, inkriminierte Angebote gemäß dem Grundsatz "löschen statt sperren" aus dem Netz zu entfernen. Danach sollen Politik, BKA und Internet-Wirtschaft darüber entscheiden, ob die Sperrliste notwendig ist oder ob die Löschmaßnahmen funktionieren. Wie ORF.at aus gut informierten Berliner Kreisen erfuhr, wird das BKA die geplante geheime Sperrliste der URLs in diesem Zeitraum weiter pflegen, wie dies im Zugangserschwerungsgesetz auch vorgesehen ist.
(AFP/futurezone)
