Rumänien: Data-Retention verfassungswidrig

KONTROLLE
09.10.2009

Höchstrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.

Umsetzung in Österreich steht aus

Die rumänische Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz hätte dem Innenministerium und den rumänischen Geheimdiensten Zugriff auf sämtliche Kommunikationsdaten der Bevölkerung gegeben. Auch in Österreich soll die Data-Retention-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut erstellter Gesetzesentwurf ist am 11. September an das federführende Infrastrukturministerium übergeben worden.

Auch in Deutschland haben Bürgerrechtler gegen die dortige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der Daten - wie in der Richtline selbst vorgesehen - auf die Verfolgung schwerer Verbrechen aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingeschränkt. Eine Urteil des deutschen Höchstgerichts in dieser Sache steht noch aus.