BITKOM für Online-Wahlen

DEUTSCHLAND
03.10.2009

Studie: Höhere Wahlbeteiligung durch E-Voting

Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des deutschen Branchenverbands BITKOM hätte eine elektronische Stimmabgabe per Internet die Wahlbeteiligung bei der jüngsten Bundestagswahl am 27. September in Deutschland gesteigert. Befragt wurden 2.000 wahlberechtigte Bürger.

Danach gaben 21 Prozent der Nichtwähler an, dass sie gewählt hätten, wenn sie die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe per Internet gehabt hätten. Auf alle Wahlberechtigten bezogen entspricht das sechs Prozent. Die Wahlbeteiligung wäre bei der Bundestagswahl von historisch niedrigen 71 Prozent auf 77 Prozent gestiegen.

Jüngere Wähler zeigten sich besonders aufgeschlossen: 25 Prozent der 18- bis 29-jährigen Nichtwähler hätten davon Gebrauch gemacht, aber nur elf Prozent der über 59-Jährigen.

BITKOM fordert rechtliche Voraussetzungen

Bisher sind Internet-Wahlen nach dem deutschen Wahlrecht nicht erlaubt. Der Branchenverband BITKOM hatte sich bereits mehrfach für die Einführung von Online-Wahlen ausgesprochen. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbandes, forderte im Zuge der Veröffentlichung der Studie, dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für elektronische Wahlen schaffen solle.

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wahlmaschinen, bei dem die Überprüfbarkeit der Ergebnisse durch den Bürger im Vordergrund stand, dürfte es auch schwierig sein, Internet-Wahlen in Deutschland verfassungskonform zu gestalten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März festgestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern ohne Papierquittung bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war. Der Wähler hätte seine Stimmabgabe nicht zuverlässig kontrollieren können.

In Österreich war im Mai bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) erstmals auch über das Internet abgestimmt worden. Um E-Voting bei Nationalrats- und Europawahlen einzusetzen, müsste allerdings eine entsprechende Bestimmung mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat in die Verfassung eingefügt werden.

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(APA/futurezone)