Google darf Ergebnis-Trickser kaltstellen
Die Betreiber der Suchmaschine Google haben sich vor einem US-Gericht mit ihrer Position durchgesetzt, nach der sie im Bedarfsfall die eigentlich maschinell erstellten Ergebnislisten korrigieren dürfen.
Google war vom "Suchmaschinen-Optimierer" Searchking verklagt worden, nachdem dessen Sites durch Google im Rating herabgestuft worden waren und so nicht mehr ganz oben in den betreffenden Ergebnislisten aufschienen.
Searchking sah in diesem Schritt eine Geschäftsschädigung und verlangte daher 75.000 USD Schadenersatz von Google. Daneben sollte das Gericht anordnen, dass die Searchking-Seiten wieder ein besseres Rating erhalten.
Nachdem bereits im Januar eine einstweilige Verfügung in der Sache abgewiesen wurde, hat ein US-Bezirksgericht jetzt entschieden, dass die Ergebnislisten unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen und daher auch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Listung besteht.
SearchkingTrickkiste
Searchking hatte mittels eines eigens eingerichteten Netzwerks namens "PR Ad Network" zunächst erreicht, dass bestimmte Seiten seiner Kunden ein sehr viel höheres Rating von Google erhielten, als dies der Inhalt eigentlich hergab.
Dafür wurden Links von Sites mit einem hohen Google-"PageRank" auf die Seiten der Kunden gelegt.
Da die Rangfolge der Ergebnislisten bei Google prinzipiell davon abhängt wie viele Links auf eine Seite verweisen und welchen PageRank die Seiten haben, auf denen diese Links gesetzt sind, konnte Searchking seinen Kunden eine gute Position in den Ergebnislisten verschaffen, ohne dass deren Seiten diese "eigentlich" verdient hätten:
Die entsprechende Verlinkung drückte in diesem Fall nämlich nicht - wie von Google gewollt - die Relevanz der Seiten aus, sondern hatte lediglich den Zweck die Google-Zählweise zu manipulieren.
PR Ad NetworkListen sind echter Inhalt
Das Gericht hat in seinem Urteil Google jetzt das Recht gegeben, bewuste Manipulationsversuche im Einzelfall zu unterbinden. Damit ist der Suchmaschinenbetreiber nicht "Sklave" seiner Software, wie dies Searchking sah.
Darüber hinaus sind die Google-Ergebnislisten aber auch als freie Meinungsäußerung besonders gut geschützt - letztendlich haben sie nach dem Urteil den gleichen Stellenwert wie der redaktionelle Inhalt "normaler" Medien und nicht mehr den von maschinell erstellten Listen.
Die Welt durch die Augen von Google
