Smartbook AG geht gegen Qualcomm vor

DEUTSCHLAND
31.08.2009

US-Hersteller darf Namen "Smartbook" nicht verwenden

Der Kölner Notebook-Hersteller Smartbook AG hat eine einstweilige Verfügung gegen den US-amerikanischen Hersteller Qualcomm und dessen Tochter in München erwirkt. Wie das Landgericht Köln am Montag mitteilte, darf Qualcomm den Namen "Smartbook" nicht weiter auf Websites verwenden, die in Deutschland abrufbar sind. Das Verbot gelte im Zusammenhang mit tragbaren Computern, sagte ein Gerichtssprecher. Untersagt sei die Nennung, wenn der Hinweis auf das Kölner Unternehmen und dessen Markenrecht fehle (Az: 31 O 482/09).

Der amerikanische Mobilfunk-Technologie-Anbieter Qualcomm hatte in einer Ankündigung für ein neues Produkt den Namen "Smartbook" verwendet. Darin sah die Kölner Firma ihre Markenrechte verletzt und klagte. Nach Angaben der Smartbook AG wurden Websites des Anbieters aus Kalifornien bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt.

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(dpa)