© Falter, Screenshot

Justizministerium sperrte Blog von "Falter"-Autor

ZENSURVORWURF
17.08.2009

Das Justizministerium hat den Zugang zum Weblog des stellvertretenden Chefredakteurs der Wiener Stadtzeitung "Falter", Florian Klenk, einige Tage lang für seine Mitarbeiter gesperrt. Klenk hatte zuletzt justizkritische Artikel in seinem Blog veröffentlicht und spricht von Zensur. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück.

Am Mittwoch veröffentlichte Klenk im "Falter" und auf seinem Weblog kritische Artikel über die Justiz. Mitarbeiter des Justizministeriums konnten von Mitte vergangener Woche bis Montagnachmittag nicht auf das Blog des "Falter"-Politikchefs zugreifen. Klenk spricht von Zensur und beklagt, dass er auch nicht mehr zu Hintergrundgesprächen in das Ministerium eingeladen werde. Eine Sprecherin des Justizministeriums stellte in einem Schreiben an Klenk und gegenüber ORF.at Zensur durch das Ministerium aufgrund der kritischen Berichterstattung in Abrede. Die Seite sei einem hausinternen "Content-Filter" zum Opfer gefallen und mittlerweile wieder freigeschalten worden, hieß es am Montagnachmittag aus dem Ministerium.

"Zugriff verweigert"

Der Zugang zu seiner Seite sei seit Mitte vergangener Woche für Mitarbeiter des Justizministeriums und das Gerichtspersonal gesperrt, sagte Klenk Montagmittag zu ORF.at. Mitarbeiter des Justizministeriums, die seine Seite abrufen wollten, würden folgenden Text zu lesen bekommen: "Die von Ihnen angeforderte Seite enthält Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing. Der Zugriff wurde daher verweigert."

Screenshot von einem Computer aus dem Justizministerium nach dem Versuch, Klenks Website aufzurufen.

"Automatisch protokolliert"

Der "Falter"-Politikchef empörte sich auch darüber, dass Justizmitarbeiter beim Versuch, die Adresse www.florianklenk.com aufzurufen, darauf hingewiesen wurden, dass alle Zugriffe "automatisch protokolliert" und "im Falle eines konkreten straf- und disziplinärrechtlichen Verdachtes ausgewertet werden".

Justizministerium weist Vorwürfe zurück

Eine Sprecherin des Justizministeriums wollte gegenüber ORF.at von Zensur nichts wissen: Die Sperre sei durch einen bereits vor geraumer Zeit vom Bundesrechnungszentrum (BRZ) installierten Filter ausgelöst worden, der auf gewisse Schlagworte reagiere. Klenks Website beinhalte offenbar bestimmte Wörter, die in die Kategorien "Sex", "Chat", "Gambling", "Hacking" beziehungsweise "Spyware" "Illegal Drugs" und "Violence" fallen und sei deshalb gesperrt worden.

"Meine Seite enthält nichts davon"

"Meine Seite enthält nichts davon", sagte Klenk. Er habe zwar Artikel über Frauenhandel und dem Glücksspielkonzern Novomatic auch in seinem Weblog veröffentlicht, seine Seite sei jedoch bis Mitte vergangener Woche vom Justizministerium aus zugänglich gewesen: "Staatsanwälte haben immer wieder Kommentare geschickt." Auch Zugriffe zu anderen Medien seien nicht gesperrt worden, so Klenk unter Berufung auf Mitarbeiter des Justizministeriums.

"Blöder Zufall"

Dass der Zugriff auf Klenks Seite kurz nach dem Erscheinen eines kritischen Artikels über das Justizministerium gesperrt wurde, sei ein "blöder Zufall", so die Ministeriumssprecherin. Von Zensur könne man jedoch nicht sprechen: "Meinungsfreiheit wird bei uns hochgehalten."

Filter verschärft

Im Justizministerium komme das Standardprodukt Surfcontrol bei der Filterung von Inhalten zur Anwendung, sagte Martin Schneider, Abteilungsleiter im Justizministerium zu ORF.at. "Wir haben Ende Juli begonnen, die Filter zu verschärfen", so Schneider. Grund dafür sei, dass die vom Ministerium angemietete Bandbreite "ans Limit gekommen war".

Damals wurde für Ministeriumsmitarbeiter deshalb auch der Zugang zu Social-Networking-Sites wie Facebook gesperrt. Das Finetuning der Filter werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, erläuterte Schneider. Offenbar sei auch Klenks Website im Zuge der Justierung in den Filter gerutscht.

Bei der privaten Internet-Nutzung von Beamten im Justizministerium würden die Regeln des Beamtendienstrechts umgesetzt, so Schneider. Die private Nutzung des Netzes sei erlaubt, solange nicht dienstliche Interessen gefährdet werden.

Mehr zum Thema:

(futurezone/Patrick Dax)