OGH: Test von Internet-Waren erlaubt
Rücksendung auf Kosten des Anbieters
Wer im Internet Waren kauft, darf diese auspacken und testen, ohne dass ein Entgelt für den Gebrauch bezahlt werden muss. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil.
Auspacken und Testen der über das Netz bestellten Produkte ist erlaubt, ohne dass einem Konsumenten bei der Rücksendung dafür Kosten berechnet werden dürfen. Das gilt nicht für alle Produkte, ausgenommen sind etwa Maßanfertigungen, CDs, Tickets und DVDs.
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