Besserer Schutz vor Werbe-E-Mails
Verwaltungsgerichtshof-Entscheid über Datenmissbrauch
Konsumenten wenden sich immer wieder mit Fragen an Firmen und hinterlassen so für die Firmenwerbung verwertbare Daten, wie ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied nun, dass ein Datenmissbrauch vorliegt, wenn diese Kontaktdaten für Werbezwecke verwendet werden (VwGH 2008/03/0008, 25.3.2009).
Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen unerbetene Werbenachrichten müsse daher bereits bei der Erhebung der Kontaktdaten gegeben sein, informiert die ARGE Daten.
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