Private Netz-Nutzung im Büro erlaubt

deutschland
04.01.2007

Laut einem deutschen Gerichtsurteil rechtfertigt private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung.

Das entschied das deutsche Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.

Eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wenn der dienstlich zur Verfügung gestellte Internet-Zugang nur kurzfristig und nur für unverfängliche Zwecke genutzt wurde, heißt es dazu in dem Urteil [Az.: 4 Sa 958/05].

Eine Stunde pro Monat

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Die Klägerin hatte etwa eine Stunde pro Monat zu privaten Zwecken im Internet gesurft. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er der Frau fristlos. Zur Begründung machte er unter anderem geltend, sie habe ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gravierend verletzt.

Das LAG beurteilte den Fall dagegen nicht so streng. Eine wesentliche Pflichtverletzung liege nur vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise erhebliche Mengen von Daten aus dem Internet herunterlade oder eine Rufschädigung des Arbeitgebers drohe, weil strafbare oder pornografische Inhalte herunter geladen würden. Daneben spiele auch die zeitliche Komponente eine wichtige Rolle. Das Fehlverhalten der Klägerin sei daher nicht so gravierend gewesen, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden müsste.

Nutzung von vornherein regeln

Georg Kresbach von der Anwaltskanzlei Wolf Theiss klärte unlängst auf der "Security 06" in Wien über die Nutzungsgepflogenheiten in heimischen Unter nehmen auf: Im Bereich der Internet-Nutzung herrsche hier in österreichischen Unternehmen wenig Rechtssicherheit.

Wenn kein ausdrückliches Verbot seitens des Arbeitgebers ausgesprochen werde und es auch keine Policy über die private Nutzung der Betriebsmittel gebe, komme es auf die "Branchenüblichkeit" an.

Während das Informieren etwa über Zugfahrpläne und das Speichern von Privatdateien auf dem Firmen-PC meist geduldet würden, sehe es beim Download von Dateien aus dem Netz [etwa Spielen] und der Übernahme von Dateien aus E-Mail-Attachments schon anders aus.

(futurezone | dpa)