Provider sperrt Filesharer ohne Vorwarnung

GROSSBRITANNIEN
24.07.2009

Sperre bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung

Kunden des britischen Providers Karoo werden bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen, wie durch File-Sharing via Peer-to-Peer-Netzwerke etwa, ohne Vorwarnung vom Netz getrennt. Dies sei bereits seit Jahren gängige Praxis bei dem Internetanbieter Karoo mit Sitz in Hull, berichtet die BBC am Freitag.

Um den Internetzugang wieder zu erlangen, müsse der Kunde eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr begehe. Der britische Provider habe diese Verstöße in seinen Nutzungsbedingungen festgeschrieben und behalte sich das Recht vor, den Anschluss ohne Vorankündigung zu kappen. Karoo sei der einzige Anbieter in dieser Region.

"Verantwortungsbewusst"

Mit dieser Praxis geht der britische Provider noch einen Schritt weiter als das von der Musik- und Filmindustrie geforderte "Three-Strikes-Out"-Modell nach französischem Vorbild, das bei Urheberrechtsverstößen zwei Warnungen vorsieht, bevor der Anschluss getrennt wird.

Karoos Muttergesellschaft KCOM hält das Vorgehen für "verantwortungsbewusst", da die Leute vor "illegalen Aktivitäten geschützt" würden, so Nick Thompson von KCOM gegenüber der BBC. "Das Unternehmen hat nichts davon. Tatsächlich ist es so, dass wir gegen unsere eigenen Interessen handeln, weil wir den Kunden nichts berechnen, während ihr Anschluss gesperrt ist", erklärt Thompson.

Bei Bürgerrechtlern stößt Karoos Vorgangsweise auf massive Kritik. Kunden ohne Vorwarnung und auf Verdacht von der Leitung zu nehmen sei "total unfair", so Jim Killock. Der Digital-Rights-Aktivist setzt sich dafür ein, dass eine Sperre nur über eine richterliche Anordnung möglich ist.

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