Ermittlungen gegen Winkhaus eingestellt
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Deutsche Telekom-Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus nach einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" eingestellt.
Die ursprünglichen Verdachtsmomente der Untreue hätten sich im Zuge der Ermittlungen demnach nicht bestätigt. In allen Fällen habe sich kein Anhaltspunkt für eine strafbare Handlung des Aufsichtsrates ergeben.
Das Gremium habe mit den Anhebungen der Bezüge die ihm in seinem Geschäftsbereich gezogenen Grenzen nicht missachtet. Auch formell seien die Beschlüsse korrekt, zumal auch die Zahlung an Ex-Chef Sommer auf den ihm zuvor zugesicherten vertraglichen Leistungen basiere, hieß es. Die Anwälte wollten Beschwerde gegen die Einstellung einlegen.
Die Bonner Staatsanwälte hatten unter anderem wegen des millionenschweren Aktienoptionsprogramms der Deutschen Telekom [DT] aus dem Jahr 2001 und der Anhebung der Vorstandsbezüge um 52 Prozent ermittelt. Auch die Abfindung für den ehemaligen DT-Chef Ron Sommer in Höhe von rund elf Millionen Euro war Gegenstand des Verfahrens.
Ermittlungen gegen Winkhaus
