D: Bundesrat billigt Datentausch mit USA

KONTROLLE
10.07.2009

Der deutsche Bundesrat hat am Freitag trotz erheblicher Bedenken den Austausch sensibler persönlicher Daten mit den USA gebilligt. Die Länder forderten aber in einer Entschließung die Bundesregierung zu Nachverhandlungen mit Washington auf.

Nach dem bereits am 11. März 2008 vereinbarten Abkommen, das der Bundestag vor einer Woche bestätigte, dürfen die USA zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus zahlreiche Daten verdächtiger Personen abfragen. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, die Nummern von Ausweispapieren sowie Fingerabdrücke und DNA-Profile. Übermittelt werden dürfen auch Angaben über Gesundheit, Sexualleben und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Rechtsvorschriften der USA gelten

Dem Abkommen zufolge verpflichten sich die Vertragsparteien, "personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten". Der Zugriff auf die Daten erfolgt zunächst nach dem Verfahren "Hit/No Hit" (Treffer/kein Treffer). Gibt es in den Datenbeständen keinen Treffer, werden auch keine Namen weitergegeben. Für die Datenübermittlung ist auf deutscher Seite das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig.

Der Rechtsausschuss des Bundesrats brachte eine Vielzahl von Bedenken gegen das Abkommen vor. Nach seiner Einschätzung widerspricht die Zuständigkeit des BKA der bisherigen Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Rechtshilfe. Unzureichend seien auch die Vorschriften über die weitere Verwendung der übermittelten Daten.

Nachverhandlungen zu sensiblen Daten

Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand aber keine Mehrheit. Der Bundesrat stimmte jedoch einem Antrag des Bundeslandes Hamburg zu, mit dem Nachverhandlungen verlangt werden. Die Entschließung fordert eine verbindliche Definition der Begriffe "schwerwiegende Kriminalität" und "terroristische Straftaten". Überarbeitet werden müssen nach Ansicht des Bundesrates die Regelungen über den Austausch sensibler Daten zu Gesundheit, Sexualleben und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Mehr zum Thema:

(dpa)