Internet-Bestellungen von Kindern gelten nicht
Buchversandhändler Donauland mahnte dennoch
Wenn Kinder oder unmündige Jugendliche via Internet etwas bestellen, so bleibt der Vertrag bis zur eventuellen nachträglichen Zustimmung der Eltern "schwebend unwirksam". Das hinderte den Buchversandhändler Donauland allerdings nicht daran, einen Elfjährigen trotz eindeutigen Widerspruchs der Eltern mehr als neun Monaten lang mit Forderungen und Mahnungen einzudecken und bei den Eltern die rechtswidrige Forderung mit absurden Begründungen durchsetzen zu versuchen.
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