SPD stimmt Datenschutznovelle zu

DEUTSCHLAND
30.06.2009

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dem Entwurf zur Novellierung des deutschen Datenschutzgesetzes zugestimmt. Datenhandel ohne Zustimmung der Betroffenen soll demnach über das Listenprivileg weiterhin problemlos möglich sein.

Einer leichten Verschärfung des deutschen Datenschutzes noch vor der Sommerpause steht nichts mehr im Wege. Die SPD-Bundestagsfraktion stimmte am Dienstag mit breiter Mehrheit dem Gesetzesentwurf zu, wie der Datenschutzexperte der Fraktion, Michael Bürsch, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte.

In der Fraktion hatte es bis zuletzt vonseiten der Verbraucherschützer Widerstand gegen den Kompromiss der großen Koalition gegeben. Das von ihnen geforderte Verbandsklagerecht war gegen die Union nicht durchzusetzen. Nach dem Ja der SPD-Fraktion wird sich am Mittwoch der Innenausschuss des Bundestages mit dem Entwurf befassen. Die Verabschiedung durch das Plenum ist für Freitag geplant.

Verleger und Händler setzen Interessen durch

Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Einschränkung eines ungehemmten Handels mit persönlichen Daten. Nach einer Serie von Datenschutzskandalen hatte die Koalition eine Gesetzesverschärfung auf den Weg gebracht. Wichtigster Punkt ist, dass Adressen grundsätzlich nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn die Betroffenen zustimmen. Bisher ist das erlaubt, wenn niemand widerspricht.

Ausnahmen gibt es beim Listenprivileg. In Listen zusammengefasste Adressdaten dürfen dann weitergegeben werden, wenn die Firmen angeben, woher sie die Daten bekommen haben. Bei einem Verbot des Listenprivilegs hatten Versandhändler, aber auch Meinungsforscher und Medienunternehmen Nachteile befürchtet. Die CDU setzte sich für die Beibehaltung des Listenprivilegs ein, auch hier musste die SPD zurückstecken.

(dpa)