Härtere Strafen für Kinderporno-Konsumenten

DEUTSCHLAND
25.06.2009

Gesetzeslücke beim Betrachten von Bildern im Internet

In Deutschland haben sich die Justizminister der Länder am Donnerstag auf ihrer Frühjahrkonferenz in Dresden für eine härtere Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet sowie für eine bessere Kontrolle jugendgefährdender Computerspiele ausgesprochen. Das teilte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Sachsens Ressortchef Geert Mackenroth (CDU), mit.

Ausweitung des Sexualstrafrechts

Nach Ansicht der Minister kann der Konsum von Kinderpornos im Internet nicht effizient verfolgt werden, da sich die bisherige Gesetzgebung auf "kinderpornografische Schriften" beziehe, die sich ein Konsument "verschaffen" müsse.

Das Betrachten von Bildern im Internet werde davon nicht ausreichend erfasst. Die Minister wollen nun Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bitten, diese Lücke bei der Gesamtreform des Sexualstrafrechts zu berücksichtigen.

Schutz vor Gewaltdarstellungen in Spielen

Die Minister sprachen sich zudem dafür aus, Kinder und Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen in Computerspielen zu schützen. Dazu könnten die Freigabekriterien für die Spiele enger gefasst werden.

Computerspiele dürfen Kindern und Jugendlichen bisher nur verkauft werden, wenn die Programme durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) freigegeben und mit einer Alterskennzeichnung versehen worden sind.

Die Justizminister sprachen sich in einer gemeinsamen Erklärung nun dafür aus, die Rolle der Bundesländer im Freigabeprozess etwa bei der Alterskennzeichnung zu stärken.

Österreich: Kinderporno-Konsum in Netz strafbar

In Österreich ist der Konsum von Kinderpornografie im Internet bereits strafbar. Das ist im neuen Gewaltschutzgesetz geregelt, das am 1. Juni in Kraft trat. Seit diesem Datum ist der "wissentliche Zugriff" auf Kinderporno-Seiten im Netz strafbar, davor war es nur die Speicherung und Weitergabe des betreffenden Materials.

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(AFP)