D: Klage wegen Terminierungsentgelten droht
Senkung der Telekomgebühren löst EU-Verfahren aus
Im Streit über mehr Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten leitet die Europäische Kommission erneut ein Verfahren gegen Deutschland ein. Die zuständige deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, habe vor der jüngsten Änderung der Mobilfunkzustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert, begründeten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Donnerstag die Entscheidung. Die Terminierungsentgelte berechnen sich Unternehmen gegenseitig, wenn Kunden in einem fremden Netz angerufen werden.
Klage vor EuGH droht
Dieser Mangel an Transparenz sei ein bisher einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 Mitgliedsstaaten, hieß es. Die Gefahr seien Wettbewerbsverzerrungen. Damit droht der deutschen Regierung erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist bereits ein Verfahren wegen Sonderregeln für die Deutsche Telekom anhängig. Strafgelder drohen aber erst am Ende eines zweiten Verfahrens. Berlin hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit zu reagieren.
Auch im Fall von Zustellungsentgelten in Festnetzen hat die Kommission die deutsche Behörde aufgefordert, die Entgelte der Deutschen Telekom für den Verbindungsaufbau und die Anrufzustellung mitzuteilen. Auch hier droht ein Verfahren.
Gebühren Ende März gesenkt
Die Bundesnetzagentur hatte am 31. März eine deutliche Senkung der Terminierungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunknetzbetreibern beschlossen. Die Gebühren sanken für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und O2 um knapp 19 Prozent. Die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden hätten überhaupt keine Gelegenheit gehabt, sich zur Höhe der neuen Entgelte zu äußern, kritisierte die Brüsseler Behörde.
EU drängt auf bessere Abstimmung
Die Entgelte und die Methoden zu ihrer Festsetzung unterschieden sich innerhalb der EU ganz erheblich, erklärte die Behörde. Deshalb dringe die Kommission auf eine bessere Abstimmung.
Die Höhe der Zustellungsentgelte wirke sich aber auch darauf aus, inwiefern die in einem Mitgliedsstaat niedergelassenen Betreiber in der Lage sind, ihre Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten. Deshalb seien Konsultationen so wichtig und auch europarechtlich vorgeschrieben, sagte Medienkommissarin Viviane Reding. Leider sei die Bundesnetzagentur trotz "intensiver Gespräche" mit der Kommission anderer Meinung gewesen. "Dies stellt nicht nur eine Verletzung von EU-Recht dar, sondern widerspricht auch dem Geiste des (EU-)Binnenmarkts."
(dpa)
