Gerichtsurteil gegen DVD-Hack
In der Nacht auf Donnerstag hat ein New Yorker Gericht einem Antrag der klagenden Motion Pictures Association of America [MPAA] stattgegeben und drei US-Websites untersagt, das Programm DeCSS weiterhin im Netz anzubieten.
DeCSS macht den Kopierschutz von DVDs [Digital Versatile Discs] unwirksam, das Programm entstand rund um die Versuche einer weltweit verstreuten Gruppe von Programmierern, DVD-Player auch unter Linux zum Laufen zu bringen.
Der New Yorker Richter hatte dem Begehren der mächtigen Lobby-Group, die so gut wie alle US-Filmstudios samt mehrere großen Medienkonzernen
Kopien nur auf Festplatte möglich
Während in den Presseaussendungen der MPAA vom Diebstahl geistigen Eigentums die Rede ist, liegt der Fall längst nicht so klar. Auch nach dem amerikanischen Digital Copyright Milennium Act ist sogenanntes "reverse engineering" legal, wenn es zum Zweck der Interoperabilität von Software-Systemen geschieht.
Zum zweiten ist DeCSS nicht die einzige Möglichkeit, DVDs zu kopieren und überdies ist es unter den meisten europäischen Judikaturen ausdrücklich erlaubt, legal erworbene inhalte auf CD, Video, Platten, Musikkassetten zum persönlichen Gebrauch zu kopieren.
Im Fall der großen Datenmengen, die sich auf einer DVD befinden, kommt ohnehin nur die eigene Festplatte zum Kopieren in Betracht.
Im Fall des Mediums DVD war dieses seit Jahren geltende Recht der Konsumenten aus Gründen des Kopierschutzes de facto außer Kraft.

Weltweite Mirrors
Die Zahl der internationalen Mirrorsites, unter denen auch einige aus Österreich sind, ist mittlerweile weiter angestiegen. Schätzungen gehen von mehreren tausend DeCSS-Kopien aus, die überall im Netz verstreut sind - wohlweislich ohne dass es eine Liste der Mirrors gibt.
Die MPAA hatte eine dieser Listen benutzt, um an die Eigentümer der betroffenen Domains in scharfem Ton gehaltene Briefe abzuschicken. Der Inhalt ist in allen Fällen gleich.
Unter Androhung von rechtlichen Schritten wurden die Eigentümer aufgefordert, die Files vom Netz zu nehmen, bzw. den Kunden-Account zu kündigen.

Zweites Verfahren
Als sicher gilt, dass die Anwälte der Electronic Frontier Foundation das Urteil anfechten werden.
Im zweiten laufenden Verfahren der DVD Copy Control Association [DVD-CCA] gegen bis zu 500 Eigentümern von Websites weltweit , dessen zweiter Verhandlungstag am Dienstag war, wurde ebenfalls entschieden. Die Bekanntgabe des Urteils wird nicht vor Anfang der nächsten Woche erwartet.