Signaturrichtlinie im Volltext
Die digitale Signatur soll in Zukunft als elektronische Unterschrift im Rechtsverkehr über das Internet eigenhändige Unterschriften ersetzen. Dabei wird bei der Datenübertragung der Nachrichteninhalt so verschlüsselt, dass sich der Empfänger über den tatsächlichen Absender sicher sein kann.

Weiterer Vorteil einer digitalen Signatur ist, dass der Empfänger einer Nachricht sofort erkennen kann, wenn sie nachträglich verändert wurde.
Richtlilnie 1999/93/EG
Die Signaturrichtlinie wurde jetzt im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften und im Internet veröffentlicht.

Verbraucherschützer haben auf Risiken bei Vertragsabschlüssen im Internet mit der elektronischen Unterschrift, der digitalen Signatur, hingewiesen.
Ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände [AgV] sagte am Freitag in Bonn anlässlich des In-Kraft-Tretens der EU-Signaturrichtlinie, bisher werde bei der Anwendung der Signatur zumeist eine Chipkarte eingesetzt, mit der sich der Nutzer beim Anmelden ins Netz ausweise. Diese Karte könne aber wie Eurocheque-Karten missbraucht werden, falls der Nutzer seine Geheimnummer vergesse oder die Karte verliere.
Kritik der AgV zieht nicht
Ein Argument, das übrigens auch auf Bankomatkarten und Kreditkarten zutrifft.
Aber nicht nur deswegen geht die Kritik der Verbraucherschützer an der Signaturrichtlinie vorbei. In der Richtlinie heißt es nämlich ausdrücklich: "Die rasche technologische Entwicklung und der globale Charakter des Internet erfordern ein Konzept, das verschiedenen Technologien und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Authentifizierung offen steht."