Zeitungsverleger fordern Zugriff auf IP-Adressen
VÖZ: Jagd auf Urheberrechtsverletzer geht vor Datenschutz
Die Zeitungsverleger schlagen in Sachen Urheberrecht einen schärferen Ton an und konstatieren "akuten Handlungsbedarf seitens der Politik". Um redaktionelle Inhalte vor einer genehmigungslosen Verbreitung zu schützen, fordert der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) rechtliche Konsequenzen.
Notwendig sei die gesetzliche Klarstellung, dass eine Zeitung oder ein Magazin als Ganzes sowie die einzelnen redaktionellen Inhalte auf News-Portalen geistiges Eigentum der Verleger sind und jegliche kommerzielle Nutzung dieses Contents grundsätzlich der Zustimmung des Verlegers bedarf, so der VÖZ am Freitag in einer Aussendung.
Zugriff auf IP-Adressen
Die unbefugte Vervielfältigung und kommerzielle Nutzung fremden geistigen Eigentums müssten als Eigentumsdelikt geahndet werden, weil sie dem Urheber die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Schöpfungen nehmen, so der VÖZ. Jede genehmigte Nutzung für unmittelbare oder mittelbare kommerzielle Zwecke müsse vergütet werden.
Weiters fordern die Verleger eine gesetzliche Regelung zur zeitlich befristeten Speicherung von Nutzerdaten, also etwa die Zuordnung von IP-Adressen. Datenschutz dürfe hier nicht als Deckmantel für Rechtsverletzungen missbraucht werden, hieß es. Von der Politik erwartet der VÖZ "ein klares Bekenntnis zum Urheberrechtsschutz und ein Eintreten gegen Versuche auf EU-Ebene, bestehende Regelungen durch eine Erweiterung der freien Werknutzung zu verwässern".
Vorratsdatenspeicherung ante portas
Der VÖZ hat im April gemeinsam mit dem Musikindustrieverband IFPI die "Plattform Geistiges Eigentum" initiiert. Gemeinsam wollen Musikindustrie und Zeitungsverleger demnach für den "Schutz des geistigen Eigentums" kämpfen.
Im September will das federführende Infrastrukturministerium einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorstellen, die alle Provider zur Speicherung und sämtlicher Internetverkehrs- und Handystandortdaten verpflichtet.
(APA)
