Gerichtliche Schlappe für Internet-Abzocker

DEUTSCHLAND
02.06.2009

Urteil gegen Abofallen-Betreiber

Das Landgericht im deutschen Mannheim hat Praktiken des Abofallen-Betreibers Content Service Ltd. jetzt für unrechtmäßig erklärt. Content Service betreibt unter anderem die berüchtigte Abzock-Site Opendownload.de. Das Unternehmen agiere rechtswidrig im Sinn des Wettbewerbsrechts, so die deutschen Richter.

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