D: Opposition kritisiert Netzsperrengesetz

KONTROLLE
04.05.2009

FDP äußert Zweifel an Verfassungskonformität

Die Opposition im deutschen Bundestag hat rechtliche Bedenken gegen das von der Regierung geplante Gesetz zur Sperrung von Kinderpornoseiten im Internet geäußert. "Es ist fraglich, ob der Bund ein Gesetz verfassungsgemäß erlassen kann, welches die Sperrung von Internet-Seiten nach inhaltlichen Kriterien zum Gegenstand hat", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, der "Berliner Zeitung" (Montag-Ausgabe). Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte das Vorhaben als unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit.

Zweifel an Kompetenz des Bundes

Die Kritik der Opposition setzt laut "Berliner Zeitung" an zwei Punkten an. So regle das Telemediengesetz, für das der Bund zuständig sei, lediglich das Recht der Wirtschaft. "Die Regelung von Medieninhalten liegt aber in der Gesetzgebungskompetenz der Länder", sagte Piltz.

Sie verwies zudem darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Gesetz neue Befugnisse bei der Gefahrenabwehr erhalte, die auch in der Kompetenz der Länder liege. "Ob der Bund aufgrund der föderalen Aufgabenteilung ein Gesetz zur Gefahrenabwehr im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie erlassen darf, ist daher fraglich." Laut Grundgesetz sei das BKA lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren befugt.

"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", kritisierte Beck den Gesetzesentwurf. Die Bundesregierung wolle vor der Wahl suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall. "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist", sagte der grüne Politiker.

Eine Sperre sei leicht zu umgehen. Beck forderte stärkere Anstrengungen bei der internationalen Strafverfolgung. Die neuen Befugnisse des BKA bezeichnete Beck als unverhältnismäßig. "Keiner weiß, welche Seiten das BKA künftig noch auf seine Liste setzt", warnte er.

Nach dem Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung erstellt das BKA eine zentrale Liste der zu sperrenden Websites, welche die Provider übernehmen müssen, um die Sperren einzurichten. Die Liste ist geheim, ihre Weitergabe ist verboten. Das BKA muss nachweisen können, dass eine inkriminierte Website zum Zeitpunkt der Indizierung Kinderpornomaterial enthalten hat.

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(AFP)