D: Behörden von Netzsperren ausgenommen

KONTROLLE
21.04.2009

Keine Netzfilter für Behörden und Universitäten

Bei der Blockade von kinderpornografischen Webangeboten will die deutsche Bundesregierung öffentliche Einrichtungen und staatliche Stellen von der Sperrpflicht befreien. Das sieht der jüngste Gesetzesentwurf vor, der vom Wirtschaftsministerium formuliert wurde. Danach wird die umstrittene Blockadepflicht auf privatwirtschaftliche Anbieter mit mindestens 10.000 Kunden beschränkt. Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen werden im Erläuterungstext ausdrücklich von der Beschränkung ausgenommen.

Die kommerziellen Provider sollen dagegen nicht nur den Zugriff auf die illegalen Inhalte blockieren, sondern auch die Daten der Nutzerzugriffe speichern und den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Geheime Sperrliste

Mit der Blockade beabsichtigt die Bundesregierung, den Zugriff auf kinderpornografische Websites von Deutschland aus zu erschweren. Dazu soll das Bundeskriminalamt tagesaktuell eine Liste von URLs erstellen, die von den Zugangsprovidern blockiert werden soll.

Diese Liste soll geheim sein. Bürgerrechtsorganisationen wie der Chaos Computer Club, der FoeBuD e.V. und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben unter anderem auch deshalb das Sperrvorhaben wiederholt als nutzlos und populistisch kritisiert und bezweifelt, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Sperren betreffen nur Zugriffe auf Websites. Sie können durch direkte Verwendung von IP-Adressen anstatt der Domainnamen leicht umgangen werden.

In dem Gesetzesentwurf räumt die Regierung ein, dass "nach dem gegenwärtigen Stand der Technik" nicht auszuschließen sei, "dass der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert" werden könne. "Es ist aber bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind."

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(dpa/futurezone)