Kommerzieller SMS-Spam-Dienst
Das Schweizer Unternehmen NovelSoft hat die Einführung eines kommerziellen SMS-Spam-Dienstes angekündigt.
Auf die Überschrift dieser Meldung hat NovelSoft inzwischen mit einer Mail reagiert. Darin verwehrt sich die Firma gegen die Bezeichnung "Spam-Dienst". Allerdings heißt es auch, dass "ein Zufallsversand als Marketinginstrument für seriöse Anwender interessant sein kann" [ganzer Text siehe unten].
Die FutureZone-Rechtsexpertin schätzt ein, dass jedenfalls die kommerzielle Verwendung des SMS-Dienstes zu Marketingzwecken in Österreich gegen Paragraf 101 des Telekommunikationsgesetzes verstößt [Paragraf im Wortlaut siehe unten].
Im NovelSoft-Pressetext heißt es: "Unternehmungen können eine grosse Anzahl von SMS Meldungen erstmals von A-Z online über das Internet aufbereiten und zu Tiefstpreisen an Zielgruppen in über 30 Ländern senden. Neu können auch Einzelpersonen SMS-Meldungen zu den gleichen günstigen Konditionen mit der kostenlosen Windows-Applikation 'FastSMS' versenden."

Laut NovelSoft hat ihr SMS-Dienst im Gegensatz zu kostenlosen Services den Vorteil, "garantiert zuverlässig und ohne unerwünschte Werbetexte" zu funktionieren.
Auf der NovelSoft-Site sind 30 Länder mit "uneingeschränkter SMS-Verfügbarkeit" aufgeführt und 26, in denen der Dienst "nur von einzelnen Mobilfunk-Betreibern unterstützt" werde [darunter Österreich].
29 Länder sollen demnächst in den fragwürdigen Genuss des SMS-Spams kommen.
NovelSoft-Stellungnahme
"In Ihrem Artikel bezeichnen Sie unsere Dienstleistung als 'SMS-Spam-Dienst'. Ein Besuch auf unserer Website wird Sie sicherlich davon überzeugen, dass wohl eher das Gegenteil zutrifft. Typische Anwendungen für unseren Dienst sind u.a. die schnelle Verbreitung von firmeninternen Informationen an Aussendienstmitarbeiter, der Betrieb von Infodiensten für geschlossene Benutzergruppen [z.B. News auf Abonnementsbasis], sowie der kostengünstige Versand von SMS-Mitteilungen zu Privatzwecken durch Einzelpersonen. 'SPAM'-Betreiber im herkömmlichen Stil dürften unseren Dienst wohl kaum attraktiv finden. Handynummern sind in den meisten Ländern nicht käuflich, die Kosten für einen Versand auf Zufallsbasis wegen des grossen Streuverlustes und dem Mangel an demographischer Information über den Empfänger hoch. Ein Zufallsversand als Marketinginstrument kann hingegen für seriöse Anwender interessant sein; wir haben u.a. bereits Wettbewerbe und Kurzumfragen für Medienunternehmen und Radiostationen durchgeführt, die von den Empfängern überwiegend positiv registriert wurden. Zur guter Letzt bleibt anzumerken, dass Benutzer sich bei uns mit allen persönlichen Angaben registrieren müssen, mit uns einen Nutzungsvertrag eingehen und auch für die Richtigkeit der Absender-Telefonnummern haftbar sind, die sie ihren Meldungen beifügen. Wir treiben einen bedeutenden Aufwand, um Missbräuche zu unterbinden und den Dienst zu überwachen. Mit freundlichen Grüssen, Mirjam Hoss Marketingleiterin, NovelSoft GmbH"
Paragraf 101 TKG: Unerbetene Anrufe
"Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß. Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers."