Banken beim Datenschutz nachlässig
Wie eine Studie der ARGE Daten ergibt, beweisen heimische Bankinstitute beim Eröffnen eines Girokontos extremen Datenhunger. In über 80 Prozent der Fälle werden für die Anmeldung mehr Daten verlangt, als für die Kontoführung notwendig sind.
Wer am wirtschaftlichen Leben teilnehmen, sprich Geldüberweisungen tätigen und erhalten will, kommt nicht ohne ein Girokonto aus. Die Eröffnung eines solchen Kontos geht meist mit einem Fragenkatalog einher, der nicht selten gegen das Datenschutzgesetz [DSG] verstößt.
Die ARGE Daten nahm im Rahmen einer Studie zum Online-Banking in Österreich die Datenschutzpraxis der heimischen Banken unter die Lupe und kam dabei zu einem wenig erfreulichen Fazit.
Nur Angaben zum Zweck zwingend
Nach dem Datenschutzgesetz und dem Bankwesengesetz sind lediglich Angaben zur Identität des Betroffenen zulässig und für die Kontoführung notwendig. In besonderen Fällen [Gehalts-, Studenten, Pensionskonto] ist auch die Frage nach der Tätigkeitsart und die Forderung eines Nachweises legitim. Werden mehr als für die Kontoführung notwendigen Daten erhoben, verstoßen die Banken somit gegen das DSG.
Getestet wurden von der ARGE Daten neben den überregional agierenden Banken BA-CA, Raiffeisenkasse, Erste Bank, Bawag/P.S.K. und Volksbanken auch acht Regionalbanken, zwei reine Onlinebanken, zwei Spartenbanken und eine Privatbank. Das Ergebnis war laut den Testern überraschend und teilweise "erschütternd".
Die Österreichische Nationalbank weist in ihrer Statistik rund acht Millionen Sichteinlagekonten aus, darunter mehr als vier Millionen Gehalts- und Pensionskonten.
Extremer Datenhunger
In 15 der insgesamt 19 untersuchten Fälle wurden mehr Daten erhoben, als für die Kontoführung nötig waren, laut ARGE Daten zum Teil mit äußerster Beharrlichkeit.
In mehreren Fällen wurde versucht, das Produkt Girokonto als Instrument zur Lebensplanung zu verkaufen und so Einblick in die private Lebensführung zu erhalten. In einem Fall wurde die Verweigerung, persönliche und mit der Kontoführung nicht zusammenhängende Daten preiszugeben, mit der Drohung quittiert, "wenn man nicht kooperativ sei, dann werde das in Zukunft die Bank auch nicht sein".
In einer Reihe von Fällen konnte die Bekanntgabe privater Daten nicht verweigert werden, da ansonsten "der Computer den Eröffnungsantrag nicht annimmt". Nur in vier Fällen wurden keine indiskreten Fragen gestellt.
Der Extremfall
Im Extremfall verlangte eine Regionalbank das Ausfüllen eines vierseitigen Haushaltsplanes, mit Bekanntgabe von Informationen wie Angaben zum Vermögen, wie Größe, Art und Verkehrswert des Grundbesitzes, abgeschlossene Lebensversicherungen, Kurswert vorhandener Wertpapiere, bestehende Spareinlagen und Bausparverträge, sonstige Vermögenswerte, bestehende Kredite und Leasingvereinbarungen, Kredithöhe und Daten der Kreditgeber, Höhe der Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Vermietung, Nebenerwerb, Familien- und Wohnbeihilfe, Leibrente und Alimente, Höhe der Kosten für Wohnungsmiete, Betriebskosten, Heizung, Strom, Telefon, Zeitung, Kabelfernsehen, PKW-Versicherung, Treibstoff, öffentliche Verkehrsmittel, Versicherungen, eigene Ausbildungskosten, Ausbildung der Kinder und des Lebenspartners, Ausgaben für Ernährung, Bekleidung und Freizeit.
"Bankgeheimnis als Einbahnstraße"
In der Studie erfolgt die Bewertung der gesteten Institute nach Gesamt- bzw. rechtlichen Kriterien. Bei der Auswertung aller rechtlich relevanten Merkmale schnitten BKS, Volksbank Wien und easybank mit jeweils 86 Prozent am besten ab. Das Schlusslicht bildeten Generalibank [63 Prozent], Hypo Tirol [62 Prozent] und Raika Wien-NÖ [61 Prozent].
ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger resümiert: "Der Begriff Bankgeheimnis wird von etlichen österreichischen Banken offenbar als Einbahnstraße verstanden. Die Banken bestimmen, welche Daten sie erheben und welche sie weitergeben. Bankgeheimnis als Schutz des Bürgers vor zudringlicher Offenbarung seiner Privatsphäre ist noch an vielen Stellen ein Fremdwort."
